
Berlin, 6. November 2026: Im Verfahren gegen das Bundesministerium des Innern hat der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und zusätzlich in Berlin ein weiteres Gerichtsverfahren eröffnet.
Zuvor hatte die Jüdische Stimme im Eilverfahren gegen das BMI geklagt, nachdem dieses in seinem Verfassungsschutzbericht zum Jahr 2024 den Verein erstmals als “gesichert extremistisch” genannt hatte. Bei einer mündlichen Verhandlung im April 2026 am Berliner Verwaltungsgericht gab die Kammer der Jüdischen Stimme recht: Das BMI musste die entsprechenden Passagen aus dem Bericht zunächst streichen.
Im Mai eröffnete der Verein zusätzlich ein Hauptsacheverfahren in Köln gegen den Inlandsgeheimdienst selbst. Dann aber kippte das Berliner Oberverwaltungsgericht die Entscheidung vom April im September 2026 in zweiter Instanz. In seiner Urteilsbegründung hieß es, der jüdische Verein würde Vorbereitungshandlungen für Gewalt begehen und leiste mit seinen Positionierungen als „jüdischer Kronzeuge des Konflikts” einen besonders schwerwiegenden Beitrag. Die Einordnung von Professor Dr. Florian Meinel, der die Jüdische Stimme gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Ammar Bustami (Rechtsanwälte Günther in Hamburg) vertritt:
“Das Verfahren wirft Grundsatzfragen auf, die weit über den Einzelfall hinausreichen: Inwiefern darf der Verfassungsschutz erlaubte zivilgesellschaftliche Politik zur Vorbereitung von Gewalt erklären und eine Vereinigung allein deshalb öffentlich als extremistisch brandmarken? Das Bundesverfassungsgericht hat für die Beobachtung von Vereinigungen bisher hohe Hürden aufgestellt. Für eine palästinasolidarische jüdische NGO soll es jetzt schon ausreichen, wenn irgendjemand sich für seine Gewaltagenda auf ihre unbequemen Positionen berufen könnte. Wenn dieser Maßstab Bestand hat, entscheidet künftig der Inlandsgeheimdienst, wie weit die Zivilgesellschaft sich außen- und menschenrechtspolitisch positionieren darf. Dass das Oberverwaltungsgericht dabei sogar die jüdische Identität der Mitglieder zum Argument gegen sie macht, zeigt leider, wie weit sich die Rechtsprechung von den Grundlagen der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie des Diskriminierungsverbots entfernt hat.”
Dass der Verein nun Verfassungsbeschwerde gegen den Bericht 2024 erheben musste, liegt an der tiefgreifenden Missachtung seiner Grundrechte bei Auslegung der Verfassungsschutzbefugnisse. „Da sich das Oberverwaltungsgericht in einer vertieften Prüfung bereits derart tatsächlich und rechtlich festgelegt hat, ist dem Verein nicht zumutbar, ein langwieriges Hauptsacheverfahren abzuwarten, das letztlich doch genauso ausfallen dürfte“, so Rechtsanwalt Bustami. „Gleichzeitig entstehen der Jüdischen Stimme in der Zwischenzeit durch die vorläufig gerichtlich bestätigte Erwähnung als „gesichert extremistisch“ schwere Nachteile, die an die Existenz und Kerntätigkeit des Vereins gehen.“
Der Verein geht gemeinsam mit anderen palästinasolidarischen Gruppen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls als “gesichert extremistisch” eingestuft wurden, juristisch gegen die Behörde und das Innenministerium vor. Parallel zu den Prozessen rückt die geplante Geheimdienstreform immer näher, mit der Befugnisse der Geheimdienste bei schwindender Transparenz so ausgeweitet werden sollen, dass etwa Arztpraxen ohne das Wissen der Ärzt:innen abgehört werden können. Auch die Trennung der Geheimdienste - eine Lehre aus Gestapozeiten - wird in der künftigen Reform abgeschafft.
„In Deutschland läuft schon lange ein rasanter autoritärer Umbau des Staates. Sie schicken nicht nur Waffen für Genozid im Namen der Antisemitismusbekämpfung, sie schränken auch die Rechte vor allem von marginalisierten Menschen hier in Deutschland massiv ein. Das stereotype antisemitische Bild vom Juden, den es zu schützen gilt und das dafür benutzt wird, stören wir”, sagt Iris Hefets, Gründungsmitglied der Jüdischen Stimme.
Über die Verfassungsbeschwerde wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, während das Hauptsacheverfahren beim Berliner Verwaltungsgericht landet.



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