Jüdische Stimme kippt Einstufung als "extremistisch" durch Verfassungsschutz

April 28, 2026
News

Bundesministerium des Innern darf Jüdische Stimme nicht mehr im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistisch nennen  


Am Morgen des 27 April 2026 standen sich Vertreter*innen der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. und des Bundesministeriums des Innern am Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Berlin gegenüber um über die Rechtmäßigkeit der Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistische Organisation zu verhandeln. Die mündliche Verhandlung fand im Rahmen eines Eilverfahrens seitens der Jüdischen stimme gegen das Bundesministerium statt. Nach einer sechsstündigen Verhandlung urteilte die Kammer, dass der Verein Jüdische Stimme e.V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 nicht als gesichert extremistisch genannt werden darf.  Eine mögliche Ablehnung des Existenzrechts Israels verstoße nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung und stelle keinen Aufruf zur Gewalt dar, sei also nicht als extremistisch zu bewerten. Die im Juni 2025 veröffentlichte Nennung muss nun gestrichen werden.

„Das ist zunächst einmal zu begrüßen und ein wichtiger Schritt für die ganze Palästina-Solidaritätsbewegung. Sollte das Bundesministerium des Innern aber Beschwerde einlegen oder der Verfassungsschutz in seinem nächsten Bericht uns erneut als „gesichert extremistisch“ einstufen, haben wir nun eine gute Grundlage, auf der wir diese Repressionen weiter bekämpfen können“, sagt Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme. „Auch andere Organisationen, die derart verfolgt und in ihrem Recht auf Protest kriminalisiert werden, können sich nun hierauf beziehen.“

Die Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ betraf neben der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. auch BDS Berlin, BDS Bonn und Palästina Spricht und fand während des anhaltenden Völkermords in Palästina, gegen den die Gruppen sich einsetzen, statt. Sie führte zu einer angedrohten Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins und bedrohte den Berufsstatus sowie Einbürgerungsverfahren seiner Mitglieder. Diese Kriminalisierung durch den Staat reihte sich in langjährige Repressionen ein: Bereits 2017 wurde dem Verein erstmalig das Bankkonto gesperrt. Auf eine entgültige Schließung des Kontos bei der Bank für Sozialwirtschaft im Jahr 2019 folgte die Sperrung ihres Kontos bei der Berliner Sparkasse im Jahr 2024, gegen die der Verein erfolgreich klagte.

„Es geht hier schon lange darum, BDS zu kriminalisieren. Weil dies auf der Grundlage des Antisemitismusvorwurfs geschieht, besteht hier ein besonderes Interesse, uns als jüdische Organisation, die BDS unterstützt, zu schwächen“, so Iris Hefets, Gründungsmitglied des Vereins. „BDS ist inzwischen nicht einfach eine Meinung, sondern eine durch Internationales Recht geforderte Maßnahme. Das wird spätestens aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom Juli 2024 klar und von UN-Resolutionen bestätigt. Es geht hier also auch um Deutschlands Verhältnis zum Völkerrecht, das mit dem Blut unserer Vorfahren geschrieben wurde. BDS ist in Wahrheit der liberalste Teil der Palästinasolidaritätsbewegung. Wer BDS verfolgt, kriminalisiert den Rest der Bewegung automatisch noch stärker.“

Das Verfahren findet im Rahmen der stetig eskalierenden Repressionen gegen linke und antirassistische Bewegungen in Deutschland statt. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, besuchte kürzlich erst Deutschland, um die neuen Entwicklungen zur Einschränkungen zur Meinungs - und Protestfreiheit zu begutachten. Dabei stellte sie erhebliche Defizite fest. Diese Entwicklungen finden während des anhaltenden Völkermords in Palästina sowie israelischer Angriffskriege im Libanon und Iran statt. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant an die wegen Völkermords angeklagte israelische Regierung.

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