Berlin, 21. September 2026: der 1.Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 wieder als “gesichert extremistisch” nennen darf. Noch im April hatte das Berliner Verwaltungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass für eine derartige Einstufung keine ausreichende Beweislage bestünde, woraufhin das Bundesministerium des Innern die Nennung des Vereins als “gesichert extremistisch” aus dem jährlichen Verfassungsschutzbericht, zunächst für 2024 streichen musste. Dagegen legte das Bundesministerium des Innern Beschwerde ein - mit Erfolg.
“Es ist nicht nur erschreckend, dass ein deutscher Geheimdienst bei der Verfolgung einer jüdischen Gruppe, die sichgegen Krieg und Genozid stellt, derart Rückendeckung von der Justiz bekommt”, kommentiert Vorstandsvorsitzender Wieland Hoban, “Die Entscheidung zu unserer weiteren Kriminalisierung erfolgte und erreichte uns auch noch an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, an dem wir in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden zusätzlich des Anschlags von 2019 in Halle gedenken.” Es ist zwar zweifelhaft, ob das Gericht von der Bedeutung des Datums wusste, aber selbst als Zufall ist dies ein Ausdruck dessen, dass die Würde von Jüdinnen und Juden in Deutschland von ihrer Treue zur Staatsräson abhängt.
Nach langjährigen Versuchen deutscher Stellen, den palästinasolidarischenjüdischen Verein durch den Entzug des Bankkontos und andere Maßnahmen einzuschüchtern, wurde er erstmals im 2025 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht für 2024 als “gesichert extremistisch” genannt. Dagegen wehrt sich die Jüdische Stimme in Verfahren gegen den Verfassungsschutz und die Bundesregierung. Nachdem das Verwaltungsgericht in Berlin im April für die Jüdische Stimme entschieden hatte, urteilten sowohl das Kölner Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht in Berlin in Eilverfahren gegen sie. Die Hauptsacheentscheidungen stehen noch aus. “Es ist sehr enttäuschend zu sehen, dass die verfassungsrechtlich informierte und gegenüber der internationalen Dimension des Falles aufgeschlossene Entscheidung der ersten Instanz vorerst keinen Bestand hat. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt, wie Versicherheitlichung funktioniert. Wer politisch unbequem ist, bei dem findet sich immer auch ein Argument, warum er gefährlich ist, wenn man nur genügend Akten anhäuft”, sagt Professor Dr.Florian Meinel, der die Jüdische Stimme gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Ammar Bustami (Günther Rechtsanwälte Hamburg) vertritt. Gemeinsam überlegen sie nun die weiteren Schritte.
“Wir werden das so einfach nicht auf uns sitzen lassen. Das sind langwierige Prozesse, die uns auch Einblicke in den Zustand unsererGrundrechte geben - wie das Recht auf Protest- und Meinungsfreiheit - und wie diese zurzeit vor Gericht verteidigt werden können”, so Marusja M. von der Jüdischen Stimme.
Die Einstufung und Verfolgung des jüdischen Vereins steht im Kontext der geplanten Geheimdienstreform. Sie soll die Trennung von Polizei und Geheimdiensten noch weiter auflösen; eine Trennung, die nach dem zweiten Weltkrieg Organisationsformen wie die der Gestapo ausschließen sollte. Die Einstufung ist außerdem eine von zahllosen Einschränkungen der Grundrechte in Deutschland lebender Menschen - allen voran Migrant:innen - im Rahmen des sogenannten “Kampfes gegen Antisemitismus”, die seit Jahren in der palästinasolidarischen Bewegung in Deutschland massiv zu beobachten sind. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan besuchte deshalb Anfang 2026 Deutschland und veröffentlichte anschließend einen Bericht über die systematischen Rechtsverletzungen durch den Staat. Auch ist Deutschland zurzeit für Beihilfe zum Völkermord in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag angeklagt. Klägerin Nicaragua argumentierte erst vor wenigen Wochen sowohl mit den andauernden Waffenlieferungen an Israel, das seit nun drei Jahren straflos Palästinenser:innen systematisch tötet, als auch mit den Repressionen gegen Menschen in Deutschland, die sich dem Genozid widersetzen.



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