Jüdische Stimme geht in Köln ins Hauptsacheverfahren gegen den Inlandsgeheimdienst

June 5, 2026
News, Stellungnahme

Nach der Ablehnung unseres Antrags gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht Köln haben wir uns jetzt entschieden, ein Hauptsacheverfahren gegen den Inlandsgeheimdienst zu eröffnen. Im Gegensatz zu einer bloßen Anfechtung des Beschlusses im Eilverfahren bietet ein Hauptsacheverfahren die Möglichkeit, die Sachlage umfassender bewerten zu lassen und eine mündliche Verhandlung durchzuführen.

Bei unserem erfolgreichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin bezüglich der Nennung im Verfassungsschutzbericht 2024 wurde deutlich, wie sehr eine solche Anhörung die Absurdität der Vorwürfe sowohl im Gerichtssaal als auch in der Öffentlichkeit vermittelt. Dabei geht es nicht nur um unsere eigenen Erfolgsaussichten, sondern auch um die Diskreditierung der diffamierenden und verzerrten Argumentation, durch die der deutsche Staat jeden Widerstand gegen Apartheid, Besatzung und Genozid bekämpfen, kriminalisieren und letztendlich ersticken will.

Der Kampf geht weiter - für uns, für die Bewegung, für Palästina.

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