Die Richtlinien der EK zur Förderungsfähigkeit israelischer Körperschaften
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Die Richtlinien der EK zur Förderungsfähigkeit israelischer Körperschaften

Betr. Richtlinien der EU-Kommission zur Förderungsfähigkeit israelischer Körperschaften und ihrer Aktivitäten in den seit 1967 besetzten Gebieten


Sehr geehrte Damen und Herren!


Anfang dieses Jahres gab die Europäische Kommission neue Richtlinien bekannt, die die Förderungsfähigkeit israelischer Körperschaften und Aktivitäten in den seit Juni 1967 besetzten Gebieten durch EU-Gelder, -Prämien und sonstige Finanzierungsinstrumente betreffen und ab 2014 in Kraft treten werden.


Mit den neuen Richtlinien definiert die EU-Kommission die Rahmenbedingungen, die künftig als Kernanforderungen an Bezuschussungen sowie jegliche Förderung israelischer Körperschaften und Aktivitäten in den besetzten Gebieten durch die EU geltend zu machen sein werden. Ihr Ziel ist ausdrücklich die Durchsetzung "der Respektierung der völkerrechtskonformen und verbindlichen Position der EU, Israel nicht als Souverän der seit Juni 1967 besetzten Gebiete anzuerkennen." (vgl. Richtlinien, Abschn. A.1)


Die "von Israel seit 1967 besetzten Gebiete erstrecken sich", so legen die Richtlinien erneut fest, "über die Golanhöhen, den Gazastreifen sowie die Westbank, einschließlich Ostjerusalem" (vgl. Richtlinien, Abschn. A.2)


Ausgenommen von den genannten Maßgaben sind Aktivitäten israelischer Organe zum Wohle von "… schutzbedürftigen Personen im Sinne des humanitären Völkerrechts, die in den genannten Gebieten leben" sowie solche, die zur "Förderung des Friedensprozesses im Nahen Osten im Einklang mit der EU-Politik" geeignet sind (vgl. Richtlinien, Abschn. D.15).


Die israelische Regierung hat inzwischen Druck auf die EU ausgeübt, die Umsetzung dieser Richtlinien nur wahlweise, d. h. nicht in toto zu verfolgen. Anfang dieses Monats ersuchte US-Außenminister John Kerry - zweifelsfrei unter dem Druck Israels und der AIPAC1 - die Europäische Union, die Umsetzung der Leitlinien zu verschieben, damit nicht unnötiger Druck auf Israel während der laufenden Friedensverhandlungen ausgeübt werde.


Dies wäre unseres Erachtens ein schwerer politischer Fehler. Ließe sich die EU darauf ein, würde sie die Chancen der Verhandlungen einer dauerhaften Lösung des Konflikts selber einschränken, anstatt sie zu erhöhen. Das Kernproblem besteht darin, dass die gegenwärtige israelische Regierung, wie alle ihre Vorgängerinnen bisher auch, zwei widersprüchliche Ziele verfolgt:


Einerseits ist sie - ungeachtet der offenkundigen Rechtswidrigkeit und Ungerechtigkeit der Besatzung - entschlossen, große Teile der Westbank und Ost-Jerusalems zu behalten und insbesondere fruchtbares besiedeltes und bewirtschaftetes besetztes Land nicht aufzugeben.


Andererseits wünscht sie sich aber, vollständige internationale Anerkennung, insbesondere auch durch fortwährende Integration in die Europäische Union, was finanzielle, politische und nicht zuletzt auch psychologische Vorteile hat.


Die Förderrichtlinien der EU-Kommission für israelische Körperschaften und Aktivitäten in den besetzten Gebieten sind ein sehr wirksames Mittel, um die israelische Regierung zu zwingen, sich zu entscheiden: Entweder sie unterschreibt einschlägige Absichtserklärungen einschließlich der o. g. Förderrichtlinien der EU-Kommission und akzeptiert damit als Präzedenzfall, dass Israel keinerlei Souveränität in irgendeinem Teil der besetzten Gebieten innehat, was ihr im Gegenzug weitere Integrationsschritte in die EU einbrächte, oder aber sie weigert sich, vergleichbare Vereinbarungen zu unterzeichnen und verzichtet damit auf weitere Integration in die EU, einschließlich die Teilnahme am neuen EU-Programm für Forschung und Innovationen "Horizont 2020".


Aus unserer Sicht sind die Richtlinien mehr als gerechtfertigt, um Israel mit den negativen Folgen zu konfrontieren, die es bei Fortsetzung seiner Missachtung geltender Gesetzlichkeiten zu erwarten hätte.


Vor diesem Hintergrund appellieren wir an Sie standhaft zu bleiben und die umgehende Implementierung der EU-Richtlinien zur Förderungsfähigkeit israelischer Körperschaften und Aktivitäten in den besetzten Gebieten in vollem Umfang zu unterstützen.


Damit erhielten Sie den Respekt all jener Palästinenser und Israelis, die aktiv gegen die Besatzung eintreten und Sie leisteten überdies auch einen wichtigen Beitrag zur Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts.


Als Juden verabscheuen wir die Ungerechtigkeit, die der Besatzung innewohnt, welche - im Widerspruch zu jüdischen Werten - seit nunmehr 46 Jahren aufrechterhalten wird.


Indem Sie durch Unterstützung der o. g. Richtlinien Stellung gegen die Besatzung beziehen, handeln Sie im Interesse beider Völker, sowohl des palästinensischen als auch des israelischen.


Mit freundlichen Grüßen,


Michal Kaiser-Livne,


Vorsitzende der jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost





1 American Israel Public Affairs Committee dt.: Amerikanisch-israelischer Ausschuss für öffentliche

Angelegenheiten - eine Lobby für Israel in den USA mit über 100.000 Mitgliedern.